Stand: 19 November 2023
Die Saarbrücker Zeitung berichtet über die
Ablehnung der Ausweisung durch die Landesplanung im Gemeinderat
Mandelbachtal und im Stadtrat Blieskastel
Ein einstimmiges Nein zum Kalkabbau (SZ vom
17.11.2023)
Kritisches zum Landesentwicklungsplan (SZ vom
16.11.2023)
Stand: 17 November 2023
Der Stadtrat Blieskastel hat auf Initiative von
Lisa Becker und der Grünenfraktion die Umwidmung des Gebietes auf
dem Hanickel inzwischen in die Stellungnahme zum LEP übernommen und
nach Bauausschuss auch gestern in der Stadtratssitzung einstimmig
beschlossen.
Selbiges gilt auch für die Gemeinde Mandelbachtal,
wobei sich sich vor allem der Ortsrat und auch der Ortsvorsteher von
Erfweiler Ehlingen,
vorbildlich eingebracht haben.
Eine Presseerklärung wird in Kürze
folgen.
Jetzt kann sich noch jeder Einzelne bis Ende des
Monats am Verfahren beteiligen und seine persönliche
Stellungnahme an die Landesentwicklung abgeben. Das geht über die
Beteiligungsplattform der Landesregierung:
https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3/
Das
Argument, welches man bringen sollte ist:
Wie aus der Karte
der Landesplanung ersichtlich ist, ist für den Hanickel zwischen den
Dörfern Rubenheim und Wolfersheim neben dem "Vorranggebiet für
Landwirtschaft" auch ein "Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung"
eingetragen ist, obwohl das Zulassungsverfahren
(3.3/Sf/I-110569-203) am 17.04.2019 durch das LUA die
Unverträglichkeit des Abbaus von Muschelkalk mit den umliegenden
Flächen nach Bundesnaturschutzgesetzt und
Bundes-Immissionsschutzgesetz ergeben hat.
Daraus hätte ja folgen
müssen, dass die Fläche im zukünftigen LEP als "Vorranggebiet für
Naturschutz" bzw. "Vorbehaltsgebiete für Biotopverbund" eingetragen
wird.
Und dann kann man natürlich dazu auch noch seine
sonstigen Ansichten schreiben.
Stand: 11 November 2023
Aktueller Stand
Seit Ende August wird über den neuen Landesentwicklungsplan
diskutiert. Die Gemeinde/Stadträte sowie die Ortsräte und andere
Institutionenwurden zur Stellungnahme aufgefordert.
Siehe:
https://www.saarland.de/mibs/DE/aktuelles/2023/pm139_2023-08-22-LEP.html
Warum ist dies nun wichtig?Die Ziele
der Landesplanung legen fest, was wo im Saarland passieren
muss/kann/darf. Also wo gibt es Wohngebiete, wo Straßen, wo
Gewerbegebiete und wo Naturschutzgebiete. Aber eben auch: Wo darf
oder soll Rohstoffgewinnung (z.B. Schottergewinnung im Tagebau)
stattfinden.
Deswegen gab es bei der ersten Tagebauerlaubnis auf
dem Hanickel 2013 ein Zielabweichungsverfahren und eine
Umweltverträglichkeitsprüfung, denn das Gebiet war "Vorranggebiet
für Landwirtschaft". Wirklich nachhaltig kann der zukünftige Abbau
nur verhindern werden, wenn das Gebiet neben "Vorranggebiet für
Landwirtschaft" auch "Vorranggebiet für Naturschutz" wäre.
Genau das ist aber nicht der Fall, viel schlimmer noch, im aktuellen
Entwurf des Landesentwicklungsplan, der gerade erarbeitet wird,
steht:
"Vorranggebiet für Landwirtschaft" und
"Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung"
oder auf gut
Deutsch: Der Genehmigung steht in Zukunft kaum etwas im Wege, denn
es ist kein Zielabweichungsverfahren mehr notwendig, weil es ja
jetzt den Zielen der Landesplanung entspricht. Der Betreiber möchte
ja nur das machen, was die Politik im Saarland für dieses Gebiet
vorsieht. Ihm unter diesen Voraussetzungen eine Genehmigung zu
verweigern ist praktisch unmöglich, dann jedes Gericht wird sagen:
Wenn der Abbau dort aus Umweltschutzgründen nicht möglich ist, warum
wurde das Gebiet dann nicht bei der aktuellen Planung als
„Vorranggebiet für Naturschutz“ ausgewiesen, obwohl im
Zulassungsverfahren (3.3/Sf/I-110569-203) am 17.04.2019 durch das
LUA die Unverträglichkeit des Abbaus mit den umliegenden Flächen
nach Bundesnaturschutzgesetzt und Bundes-Immissionsschutzgesetz
ergeben hat.
Das kann man sich hier ansehen:
https://beteiligung-regionalplan.de/saarland3/02_Plankarte_LEP_07.07.2023-komprimiert.pdf
Was ist zu tun?Das Umweltministerium
und Innenministerium, beides SPD, müssen auf politischen Weg dazu
bewegt werden, den LEP zu ändern und die Rohstoffgewinnung
rauszunehmen und gegen Vorranggebiet Naturschutz zu ändern!
Axel Kammerer (Vorsitzender der
Bürgerinitiative)
Stand: 23 April 2019
Wir danken allen Unterstützern!
Nach sechs Jahren Widerstand gegen die Erweiterungspläne des
Kalkschottertagebaus hat gestern (17. April 2019) das Landesamt für
Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) der Firma Schmitt Kalksteinbruch
einen ablehnenden Bescheid für die beantragte Erweiterung des
Kalksteinbruchs am Standort Rubenheim / Herbitzheim zugestellt.
Dieser Bescheid ist absolut konsequent im Sinne des Arten-
und Naturschutzes und folgt zu 100% den seit sechs Jahren
vorgebrachten Argumenten der
Bürgerinitiative.
Endlich haben sich Recht und Gesetzt
durchgesetzt. Dazu waren tausende Unterschriften, zahlreiche
Infoveranstaltungen, über acht Anträge auf Akteneinsicht nach
Informationsfreiheitsgesetzt, zahlreiche Anzeigen wegen Verstößen
gegen das Natur- bzw. Emissionsschutzschutzgesetzt sowie zwei
unabhängige Gutachten von Experten, finanziert durch die Bürger des
Bliesgaus notwendig.
Dies ist ein guter Tag für die Bürger*innen
und die Umwelt des Bliesgaus sowie der UNESCO Biosphäre!Axel Kammerer (Vorsitzender der
Bürgerinitiative)
Die Geschichte der bisherigen Umweltkatastrophe und des Widerstandes
in Bilder
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Hier ein Video (vom 23.04.2019!) mit der Staubentwicklung und der
dadurch bedingten Kontamination der umliegenden Naturschutzgebeite:
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SR Aktueller Bericht vom 23.04.2019.
Gut zu erkennen ist auch hier die Staubentwicklung und der
dadurch bedingten Kontamination der umliegenden Naturschutzgebeite:
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Unterlagen Umweltverträglichkeitsprüfungen [
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Zur bisherigen Seite der Bürgerinitiative mit Plänen, Anträgen, etc.
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Kontakt: 06842-706827